Öffentliche Entsorgung

Quellen: centravo.ch, tmf.ch

Hund

Tiere können nach ihrem Tod ein Risiko darstellen, u.a. weil sie Tierarzneimittel, Krankheitserreger oder Umweltkontaminanten (z.B. Schwermetalle oder Dioxine) enthalten können. Darum ist gesetzlich genau geregelt, was mit Tierkörpern bzw. den sogenannten „tierischen Nebenprodukten“ passiert.*

Zu den tierischen Nebenprodukten gehören neben toten Haustieren kurz gesagt alle Teile eines Tieres, die wir nicht essen können, sollten oder wollen. Dazu zählen z.B. auch Schlachtnebenprodukte (Häute, Hufe, Hörner u.a.), Schlachtabfälle oder überlagerte Lebensmittel mit tierischen Bestandteilen.


Die Körper toter Haustiere sind grundsätzlich beseitigungspflichtig

Tierische Nebenprodukte sollen so verwertet und sicher entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden. Tierbesitzer können die Körper ihrer toten Haustiere deshalb zu speziellen Sammelstellen bringen. Von dort aus gelangen sie zu Betreiben oder Anlagen, die dem Verarbeiten, Verwerten oder Verbrennen von tierischen Nebenprodukten dienen.


Schweiz:

GZM Extraktionswerk AG (Centravo), Lyss

TMF Extraktionswerk AG, Bazenheid

Deutschland

TBA Warthausen

Österreich:

„VWG“ Vorarlberger Wiederverwertungsgesellschaft m.b.H.


In diesen Betrieben werden sie in der Regel zerkleinert, sterilisiert, entwässert und dann in Proteine und Fett aufgespalten. Die Proteinmehle werden u.a. in Kraftwerken oder der Zementindustrie als Brennstoff genutzt, das Tierfett kann zu Biodiesel verarbeitet werden.


Von der grundsätzlichen Beseitigungspflicht gibt es Ausnahmen.

So können tote Haustiere auch in einem Tierkrematorium eingeäschert oder auf Tierfriedhöfen und – unter bestimmten Bedingungen – im Garten des Tierhaltenden begraben werden.

In Frankreich verpflichtet das Gesetz Tierhaltende, tote Haustiere von über 40 kg einer öffentlichen Tierkörpersammelstelle («équarrisseur») anzuvertrauen. Die Gemeinde am Wohnort der Tierhaltenden stellt ihnen eine Liste der Sammelstellen und deren Kontaktdaten zur Verfügung. Die Kosten variieren von Region zu Region. Falls das Tier weniger als 40 kg wiegt, haben Tierhaltende auch in Frankreich verschiedene Optionen zur Auswahl.

*In der Europäischen Union ist die Beseitigung und sichere Verwendung von tierischen Nebenprodukten gesetzlich geregelt. In den einzelnen Ländern gibt es jeweils noch ergänzende Regelungen, u.a.: Die Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP) (Schweiz), die Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV) (Deutschland) und die Tiermaterialien-Verordnung (TMV) (Österreich). Diese Regelungen gelten jeweils landesweit, für Unterhalt, Gebührenerhebung der Tierkörpersammelstellen etc. sind jedoch die einzelnen Kantone/Gemeinden zuständig.